INFORMATIONEN zu italianisches Patenten,
Modellen und Marken
MARKE
Man versteht darunter das Exklusivrecht ohne zeitliche Begrenzung
(es kann alle 10 Jahre erneuert werden) auf eigenes Zeichen, Schriftbild,
Definition oder Namen einer Firma, eine Produktes oder einer Dienstleistung,
einschließlich des Schutzes von Personen, Firmen, deren
Produkten und/oder Dienstleistungen sowie Verpackungen und was
noch gewünscht wird.
Eingeschlossen sind eventuelle Farbkombinationen oder andere Kennzeichen.
Die zu unterscheidenden Produkte und Dienstleistungen sind in
42 Klassen unterteilt, nämlich nach der Internationalen Klassifikation,
geordnet nach der jeweiligen Bestimmung.
Das ausführliche Verzeichnis der Klassen erscheint auf Druck
des Knopfes:
Um Geltung zu haben, muß die Marke oder das Kennzeichen
neu sein und unverwechselbar mit älteren auf dem gewünschten
Territorium schon registrierten oder in Gebrauch befindlichen,
weshalb einer vorherigen Nachforschung große Bedeutung zukommt.
Das Italienische Patent- und Markenamt führt jedoch keinerlei
Neuheitsüberprüfung der Registrationsanfragen durch,
so daß eine Marke auch nach deren Erteilung formaljuristisch
nichtig sein kann wegen Anteriorität.
Es ist daher wichtig, im voraus zu prüfen, ob nicht eventuell
ältere verwechselbare Marken existieren.
Sie können über uns Marken in Italien, Spanien und in
den meisten anderen Staaten der Erde anmelden.
Auch internationale und Europäische Marken können Sie
registrieren lassen (unser Büro in Alicante in Spanien).
PATENT und GEBRAUCHSMUSTER
Das Patent wie das Gebrauchsmuster beinhaltet das Exklusivrecht
auf die Ausführung und Ausnutzung einer Neuheit ( 20
Jahre lang das Patent und 10 Jahre lang das Modell in Italien)
und ist nicht verlängerbar.
Weiter schützen lassen kann man das Gewünschte nur durch
Anmeldung neuer Patente, deren Schutz sich jedoch nur auf die
jeweiligen Neuerungen (Vervollkommnungen) in bezug auf das voranggangene
Patent erstreckt, unter der Voraussetzung, daß es sich um
etwas wirklich Neues (d. h. nie zuvor in Italien oder im Ausland
Veröffentlichtes) und Originelles (also nicht eine banale
normale Lösung, auf die jeder kommen kann) handelt.
Nachforschung
Die gegenwärtige Gesetzgebung in Italien sieht keine Neuheitsüberprüfung
vor.
Um den reellen Erfindungswert einer neuartigen Lösung zu
erfahren, gibt es die Möglichkeit der
Offiziellen Präventiv-Nachforschung durch das Europäische
Patentamt in Den Haag. Sie bekommen dann nach 5/6 Monaten einen
technischen Bericht mit Auflistung der älteren Dokumente
und deren Wichtigkeit, oder aber eine
Sofortige Standard-On-line-Nachforschung, die nicht verbindlich
ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, von derselben
Organisation.
Die Nachforschung wird nach Namen oder Fachgebiet der Internationalen
Patent-Klassifizierung angestellt.
Ausdehnung
Ein Patent kann auf Italien und
Spanien und die meisten anderen Staaten ausgedehnt
werden sowie auch durch Umwandlung in ein Europäisches
oder Internationales, durch Beanspruchung der Priorität
der ersten Anmeldung, sofern die Ausdehnung innerhalb des 12.
Monats ab Datum der ersten nationalen Anmeldung erfolgt; andernfalls
ist das Prioritätsrecht verwirkt (nach dem zwölften
Monat kann man keine Anterioritätsrechte im Ausland mehr
geltend machen).
Falls ein nationales Patent noch nicht veröffentlicht worden
ist, kann es noch auf das Ausland ausgedehnt werden, aber nur
bis einschließlich zum 18. Monats ab Datum der ersten Anmeldung
und ohne jedes Prioritätsrecht, was das Risiko birgt, daß
in der Zwischenzeit jemand anders dasselbe Patent im Ausland angemeldet
hat, so daß Ihre Ausdehnung faktisch nichtig wird.
Antrag auf Erteilung eines Internationalen Patents (PCT)
Geregelt durch den Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT).
Er führt nicht zur Erteilung eines wirklichen Patents, sondern
gestattet es, durch eine einzige Anmeldung eine große Zahl
von Staaten anzugeben, sowohl europäische als auch außereuropäische.
Daher ist es ratsam, dies zunächst zu machen und danach das
Europäische Patent.